- Börse
- Der Begriff B. wird sowohl für das Börsengebäude als auch die B. als organisierten Markt für den Handel mit vertretbaren Vermögenswerten, die im Verkehr üblicherweise nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt sind, verwendet. Der Börsenhandel erfolgt regelmäßig zu den festgelegten Börsenzeiten und nach den Regeln der ⇡ Börsenordnung der jeweiligen B. Eine Systematisierung der B. in Bezug auf die Geschäftsabwicklung kann erfolgen nach: (1) Art der Handelsobjekte (Waren, Wertpapiere, Derivate, Edelmetalle, Devisen; daraus ergeben sich als Hauptformen B. als Kapitalmarkt (⇡ Wertpapierbörsen) und Börsen als Warenmarkt (⇡ Warenbörsen));(2) Geschäftsart (Kassamarkt, Terminmarkt); (3) Organisationsformen (Parketthandel, Computerhandel); (4) Handelsverfahren (Market-Maker-Prinzip, Auktionsprinzip); (5) Marktsegmentierung (⇡ amtlicher Markt, ⇡ geregelter Markt, ⇡ Freiverkehr). Die deutschen B. sind in privatrechtlicher Trägerschaft, sie sind Unternehmen, die im nationalen und internationalen Wettbewerb stehen. Die B. unterliegen nach dem deutschen Börsengesetz der Börsenaufsicht der Bundesländer. Das Börsengesetz hat den Börsenorganen, v.a. dem Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, bestimmte hoheitliche Aufgaben wie Erlass der Börsenordnung und der Geschäftsbedingungen der B., übertragen. Weitere Börsenorgane sind die Handelsüberwachungsstelle, die Zulassungsstelle und der Sanktionsausschuss. Schwerpunkt des Börsenhandels bilden die Wertpapierbörsen, heute zunehmend als ⇡ Computerbörsen organisiert. Sie sind an verschiedenen ⇡ Börsenplätzen konzentriert. In Deutschland ist der wichtigste Börsenplatz Frankfurt a.M., hier befinden sich die größte Wertpapierbörse und die einzige Finanzterminbörse der Bundesrepublik. Für die Banken als ⇡ Börsenhandelsteilnehmer besteht Börsenzwang, das bedeutet die Verpflichtung, Aufträge der Kunden für den Kauf und Verkauf von zum Börsenhandel zugelassenen oder in den Freiverkehr einbezogenen Wertpapieren über die Börse auszuführen. Der Kunde ist nicht an diese Verpflichtung gebunden und kann andere Anweisungen treffen.- Weitere Informationen unter www.fibv.com und www.exchange.de. Literatursuche zu "Börse" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.